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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Office de Tourisme de Gassin verpflichtet sich, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://gassin.eu.

Stand der Einhaltung

Die Website https://gassin.eu entspricht aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und Ausnahmeregelungen teilweise dem Allgemeinen Standard zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA), Version 4.1.2.

Ergebnis der Tests

Die Prüfung der Barrierefreiheit wurde am 8. Juli 2025 auf einer repräsentativen Stichprobe von 10 Seiten durchgeführt und ergab, dass :

  • 87% der Kriterien der RGAA Version 4.1.2 werden erfüllt ;
  • Zur Information: Die durchschnittliche Einhaltungsquote der Website liegt bei 94% ;

Seiten der Website, die der Konformitätsprüfung unterzogen wurden

NameUrlBedeutende Elemente
Startseitehttps://gassin.eu/Pflichtseite
Kontakthttps://gassin.eu/fr/informations-pratiques/contact/Pflichtseite
Rechtliche Hinweisehttps://gassin.eu/fr/mentions-legales/Pflichtseite
Zugänglichkeithttps://gassin.eu/fr/accessibilite/Pflichtseite
Suchehttps://gassin.eu/fr/search/Suchseite und Seite mit den Suchergebnissen
Veranstaltungenhttps://gassin.eu/fr/animations/Veranstaltungsseite
Ereignishttps://gassin.eu/fr/animation/culture/gassin/commemoration-de-l-appel-du-18juin-5828500/Seite einer Veranstaltung
Was kann man in Gassin unternehmen?https://gassin.eu/fr/informations-pratiques/quoi-faire-a-gassin/Redaktionelle Seite
Zugang zu Gassinhttps://gassin.eu/fr/informations-pratiques/acces-a-gassin/Zugangsseite
Dokumentationhttps://gassin.eu/fr/informations-pratiques/documentation/Seite zum Herunterladen der Dokumentation

Testumgebung und Werkzeuge zur Bewertung der Barrierefreiheit

  • Manueller Test auf der Grundlage von RGAA 4.1.2 (Kriterien und Tests)
  • Rendering-Engine: Blink, Gecko
  • Analysetools: Chrome Version 137, Firefox Version 140, Web Developer Version 3.0.1 (Erweiterung), Color Contrast Analyzer Version 3.5.4
  • Screenreader: NVDA Version 2024.4.2, JAWS 2025.2505.43

Nicht zugängliche Inhalte

Trotz unserer Bemühungen sind einige Inhalte nicht zugänglich :

  • Das Hauptmenü ist bei der Deaktivierung von Skripten unsichtbar.
  • Die zum Herunterladen angebotenen Dokumente entsprechen nicht den Kriterien für Barrierefreiheit.
  • Einige informative Bilder verfügen nicht über Textalternativen zum visuellen Inhalt oder diese sind irrelevant oder zu lang.
  • Einige nicht getaggte Links enthalten Text, der in einer anderen Sprache als der Hauptsprache der Seite verfasst ist.
  • Der Artikelzähler im Einkaufswagen zeigt nicht die Anzahl der Elemente im barrierefreien Text an und weist nicht auf dynamische Aktualisierungen an assistierenden Technologien hin.

Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung

  • Einige ältere PDF-Publikationen werden aufgrund ihres Alters und der unverhältnismäßig hohen Kosten nicht zugänglich gemacht.

Inhalte, die nicht der Pflicht zur Barrierefreiheit unterliegen

  • Inhalte von Dritten, die nicht von der betreffenden Organisation finanziert oder entwickelt wurden und die nicht unter ihrer Kontrolle stehen (Online-Rahmen, Youtube-Player, Kartenmaterial).
  • Dateien, die in Büroformaten verfügbar sind, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, sie sind für die Durchführung eines Verwaltungsvorgangs erforderlich, der zu den von der betreffenden Einrichtung durchgeführten Aufgaben gehört.
  • Voraufgezeichnete Audio- und Videoinhalte, einschließlich solcher mit interaktiven Komponenten, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 8. Juli 2025 auf der Grundlage einer umfassenden Prüfung durch einen externen Dienstleister erstellt.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf einen Inhalt nicht zugreifen können oder einen Mangel an Zugänglichkeit feststellen, können Sie den Verantwortlichen der Website kontaktieren, um auf eine zugängliche Alternative verwiesen zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.

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Rechtsmittel

Wenn Sie einen Mangel an Zugänglichkeit feststellen, der Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder eine Funktion der Website zuzugreifen, und Sie uns dies melden und keine Antwort von uns erhalten, haben Sie das Recht, Ihre Beschwerden oder einen Antrag auf Befassung an den Rechtsverteidiger zu richten.

Es stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Défenseur des droits
Freie Antwort 71120
75342 Paris CEDEX 07