COVID-19-Maßnahmen und Sperrgesten

Während wir die Büros einsperren, bleiben unsere Büros bis auf weiteres geschlossen, aber unsere Agenten sichern die Kontinuität aller Dienste und bleiben bei Ihnen. Wir bitten Sie, uns per Mail oder Telefon bei allen Anfragen zu Ihrem nächsten Aufenthalt zu kontaktieren.

Präventive Gesundheitsinformationen und -maßnahmen innerhalb des Amtes:

Informationen über Coronavirus

Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID-19 (Sachstand). Eine Telefonplattform steht Ihnen zur Verfügung: 0 800 130 000 (kostenloser Anruf)
Coronavirus COVID-19, Informationen, Empfehlungen und Gesundheitsmaßnahmen
Weltgesundheitsorganisation: , die
Gesetz vom 23. März 2020 zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie und Durchführungsdekret
Verordnung vom 25. März 2020 über die finanziellen Bedingungen für die Abwicklung bestimmter Verträge über Touristenreisen und Aufenthalte im Falle außergewöhnlicher und unvermeidlicher Umstände oder höherer Gewalt
FAQ zu Rückzahlungsregeln im Tourismussektor
Erlass Nr. 2020-371 vom 30. März 2020 über Legifrance über den Solidaritätsfonds.
Gesundheitsbezogene Vorsichtsmaßnahmen bei der Lieferung von Packstücken
Abweichende Reisebescheinigung. Mit einem Smartphone kann nun eine „Bescheinigung der digitalen Verschiebung“ mit einem QR-Code erstellt werden, der im Falle einer Kontrolle gescannt wird (für eine erlaubte Verbringung über 100 km Heimatbereich)
Grüne Nummer „Solidarität Entreprises Covid-19“ der Insolvenzverwalter: kostenlose Nummer 0800 942 564